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Pflanzenschutz

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Spätestens im Mai, oft schon im April, ist wieder mit einem verstärkten Aufkommen von Schnecken zu rechnen, die vor allem die frisch austreibenden Pflanzen in Gemüse-, Stauden- oder Blumenbeet „bedrohen“. Salat, Dahlien oder Rittersporn müssen mit geeigneten Maßnahmen vor Fraß geschützt werden, will man nicht auf Ernte oder Blütenpracht verzichten. Gemüse- und Blumenbeete an einem freien, sonnigen Platz anlegen – möglichst nicht neben Komposthaufen, Hecken oder „wilden“ Ecken im Garten. An solchen Stellen finden Schnecken tagsüber Unterschlupf und können dann abends direkt in die Beete kriechen.

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Nächtlicher Bodenfrost kann vielen Pflanzen zum Verhängnis werden. Egal ob im Kübel, im Balkonkasten oder im Beet, ob frisch ausgesät, gerade gepflanzt oder bereits im gestandenen Pflanzenalter: Das Absinken der Temperatur auf weniger als 0 °C über dem Boden schädigt zu Beginn der winterlichen Saison genauso wie im Frühjahr. Doch das muss nicht sein: Frostschutzvliese oder -matten aus atmungsaktiven Materialien wie Kokos, Schafwolle oder Jutefilz bringen Ihre Pflanzen sicher durch die kalte Jahreszeit.

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Langlebig

Unsere Produkte profitieren von handwerklicher Fertigung, durchdachter Funktionalität und langer Lebensdauer. Wir achten darauf, dass Einzelteile ausgetauscht und Mechaniken repariert werden können.

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Nachhaltigkeit steht im Fokus unserer Produktauswahl. Wir setzen auf natürliche Inhaltsstoffe und Materialien, die gepflegt werden können, sowie auf eine ressourcenschonende und sozialverträgliche Produktion.

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Als Ihr kompetenter Partner arbeiten wir konsequent mit erfahrenen Fachleuten zusammen und finden gute Dinge, die Ihren Alltag durch optimale Materialauswahl und exzellente Fertigung bereichern.

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Nehmen Sie die Produkte in unseren Warenhäusern selbst in die Hand, erfahren Sie dort und in unserem Online-Shop mehr über ihre Geschichten. Unser fachkundiges Personal berät Sie gern.

  1. Der Gutschein ist zwei Monate und ab einem Kaufwert von € 50,00 gültig. Jeder Gutschein ist einmalig einlösbar. Pro Kunde und Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Der Aktionsgutschein kann nicht zum Kauf eines Warengutscheins verwendet werden. Die Veröffentlichung und kommerzielle Weitergabe der Gutscheincodes ist nicht gestattet. Der Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung sowie eine Rückvergütung auf bereits getätigte Käufe sind nicht möglich.